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Unfallschutz für Selbstständige - warum Sie darauf nicht verzichten sollten Selbstständige tragen eine hohes Risiko: Ihr beruflicher Erfolg hängt in besonderer Weise von ihrer persönlichen Leitungsfähigkeit ab. Das gilt vor allem für Unternehmer, die ihren Betrieb mehr oder weniger alleine betreiben. Ein Unfall kann fatale Folgen haben, denn fällt der Unternehmer mehrere Wochen aus, ist schnell die Existenz des ganzen Unternehmens gefährdet. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert in erster Linie Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber Da Selbstständige nicht verpflichtet sind, in einer Berufsgenossenschaft zu sein, haben sie bei Nichtmitgliedschaft keinerlei Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Deshalb ist eine private Unfallversicherung organisierte Selbstständige geradezu "Pflicht". Denn ein Unfall kann einen wochenlangen, schlimmstenfalls lebenslangen Verdienstausfall bedeuten. Schon ein kleiner Fehltritt im Alltag könnte so die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers bedrohen. Und wenn da noch Arbeitsplätze dranhängen, sind bei einem Unfall des Unternehmers gleich mehrere Existenzen gefährdet. Die private Unfallversicherung versichert Unfälle im Berufs- und Privatleben Eine private Unfallversicherung bietet Selbstständigen einen Rundumschutz gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls, egal ob sich dieser bei der Ausübung des Berufs oder in der Freizeit ereignet. Auch die Familie, Mitarbeiter und Geschäftspartner können mitversichert werden. Der Kaiser-Unfallschutz profi bietet Unternehmern Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, die bei jedem messbaren Invaliditätsgrad wirksam wird. Der Basisschutz umfasst unter anderem eine Invaliditätsleistung und Unfall-Rente mit Mehrleistung, Todesfallleistung, Tagegeld und kosmetische Operationen, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen sowie Rettungs- und Bergungskosten. Schnellstmögliche Genesung durch professionelle RehaHilfe Selbständige können es sich nicht leisten, für längere Zeit auszufallen. Eine schnellstmögliche Genesung ist deshalb das oberste Ziel. Mit dem optionalen Assistance-Paket RehaHilfe stehen nach einem schweren Unfall mit unfallbedingter Invalidität ab voraussichtlich 40 Prozent oder auch einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 28 Tagen Profis zur Seite, die den Unternehmer in der Rehabilitationsphase kompetent betreuen. Nach einer Situationsanalyse durch einen Reha-Manager wird ein Reha-Konzept erstellt. Die notwendigen Therapien werden natürlich bis zur vereinbarten Versicherungssumme ebenso bezahlt wie notwendige Umbauten an Firmenfahrzeug und Geschäftsräumen. Bei weniger schweren Fällen wie z.B. ein Beinbruch nach einem Unfall, hilft ein persönlicher Reha-Trainer dabei, schnell wieder fit und leistungsfähig zu werden. Und der Geschädigte kann auch selbst etwas dazu beitragen: Die Kosten für einen zertifizierten Fitness-Club werden bis zu einem Jahr ebenfalls übernommen. Spezielle Assistance-Leistungen für Selbstständige Wenn der Unternehmer aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus liegt, will das Unternehmen dennoch weitergeführt werden. Die AktivHilfe im Kaiser-Unfallschutz bietet hierfür ganz besondere Leistungen. Zum Beispiel einen Fahrdienst für Mitarbeiter, damit wichtige Besprechungen im Krankenzimmer abgehalten werden können. Und Fahrdienste für den Unternehmer, damit er seine Geschäftsräume, vor dem Unfall geplante Termine und Veranstaltungen erreichen kann, solange er nicht selbst fahren kann. Viele praktische Hilfeleistungen, wie die Reinigung der Wohnung, Wäsche-, Einkauf- und Menüservice, halten dem Selbständigen den Rücken während der Rekonvaleszenz frei, damit er sich ganz darauf konzentrieren kann, sein Unternehmen zu führen und vor allem gesund werden. Der Kaiser-Unfallschutz mit dem Assistance-Paket AktivHilfe ermöglicht Selbständigen, während der Genesungsphase ihre Tätigkeit weiterzuführen, so gut sie das vermögen. Und eine gezielte professionelle Rehabilitation bringt den Unternehmer schnell wieder auf die Beine. Das ist in dieser Form einmalig. Mit der Unfallversicherung Kaiser-Unfallschutz profi genießen Sie zahlreiche Unfallleistungen, die Sie während Ihrer Genesung optimal unterstützen und Ihnen helfen, so schnell wie möglich wieder fit zu werden. Hier können Sie nach einem Unfall neben finanziellen Mitteln auch Reha Maßnahmen sowie einen Unfall-Mobilitäts-Service und viele weitere praktische Hilfeleistungen erhalten. Vorteil Damit Sie möglichst keine Geldsorgen habenJe höher der Invaliditätsgrad nach einem Unfall, desto wichtiger ist eine finanzielle Absicherung. Deshalb steigern sich bei schweren Unfallfolgen (ab 50% Invalidität) beim Kaiser-Unfallschutz profi die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente durch eine Mehrleistung. Vorteil Schnell zurück in den Arbeitsalltag finden Da jeder Unfall und dessen Folgen individuell sind, bietet Ihnen das Assistance-Paket Reha Hilfe die speziellen Rehabilitationsmaßnahmen, die Sie in Ihrem individuellen Bedarfsfall benötigen, damit Sie schnell wieder Ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit erlangen. Vorteil Mehr Bewegungsfreiheit und Lebensqualität Ihr Zuhause ist immer noch der beste Ort, um sich von den Folgen eines Unfalls zu erholen. Das Assistance-Paket AktivHilfe unterstützt Sie deshalb genau dort, wo Sie Hilfe am Nötigsten brauchen. Bei Bedarf profitieren Sie während Ihrer Genesung von dem praktischen Unfall-Mobilitäts-Service - auch für Ihre Mitarbeiter - und aktiven Hilfeleistungen. Vorteil Unfallschutz in vielen Lebenslagen Versicherungsschutz besteht auch bei Infektionen durch einen Zeckenbiss (FSME und Borreliose).Zeckenbiss, Herzinfarkt und Schlaganfall Versicherungsschutz besteht bei einer durch einen Zeckenbiss übertragenen Hirn- bzw. Hirnhautentzündung (FSME).Auch bei Borreliose, einer ebenfalls durch Zeckenbiss übertragenen Infektionskrankheit, besteht mit dem Kaiser-Unfallschutz Versicherungsschutz! Voraussetzung ist, dass die Erkrankung frühestens 15 Tage nach Beginn oder spätestens 15 Tage nach Erlöschen des Versicherungsschutzes ausbricht. Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Unfall durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurde.Rettungs- und Bergungskosten Wir ersetzen bis zur Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Betrages - sofern kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt - die entstandenen Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten (gemäß üblichen Gebühren) Leistung im Inland bis zu 12.000 EURO. Leistung im Ausland bis zu 24.000 EURO. Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und angeordnet. Mehraufwand bei Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Familien-Plus - das Plus bei Heirat und Geburt Bei einer Heirat wird der Ehepartner bis zu 3 Monaten, bei einer Geburt der Säugling bis zu 6 Monaten automatisch mitversichert. Wird uns das ,,schöne Ereignis'' innerhalb dieser Zeiten gemeldet, verlängert sich die Frist sogar um weitere 3 Monate beim Ehepartner und 6 Monate beim Säugling. Versicherungssummen Familien-Plus, Invaliditätssumme: 50.000 EURO (ohne Mehrleistung), Todesfallleistung: 5.000 EURO, Krankenhaus-Tagegeld: 10 EURO (mit Verdoppelung im Ausland), Bergungskosten bis zu: 12.000 EURO (mit Verdoppelung im Ausland) Gefahrengruppen Die Gefahrengruppe ist eine Risikoeinstufung in der privaten Unfallversicherung. Sie bemisst sich nach dem Beruf bzw. der Beschäftigung, die die versicherte Person ausübt und/oder dem Geschlecht der versicherten Person. Man unterscheidet zwischen Gefahrengruppe F, A und B: Gefahrengruppe F Dazu gehören alle Frauen. Gefahrengruppe A Dazu gehören alle Männer mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst sowie Personen mit aufsichtführender Tätigkeit. Gefahrengruppe B Dazu gehören Männer mit körperlicher und/oder handwerklicher Berufstätigkeit sowie Männer, die mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen arbeiten. Selbst wenn eine unter Gefahrengruppe B fallende Tätigkeit nur gelegentlich ausgeübt wird, gilt stets die Gefahrengruppe B. Haushaltshilfegeld (nur für 2pro 60+)Sofern Sie wegen eines Unfalls im Krankenhaus waren, zahlen wir das Haushaltshilfegeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die ein Anspruch auf das Krankenhaus-Tagegeld besteht. Das Haushaltshilfegeld wird längstens für 30 Tage gezahlt.Invalidität Verbleibt nach einem Unfall eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so spricht man von Invalidität. Eine einmalige Kapitalleistung, die ab jedem messbaren Invaliditätsgrad geleistet wird. Sie stellt hilfreiches Kapital zur Verfügung. Ab 25.000 EURO kann die Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung vereinbart werden. Es entsteht ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der nachstehenden sogenannten ,,>Gliedertaxe''. Als feste Invaliditätsgrade gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit Krankenhaus-Tagegeld Sie erhalten Krankenhaus-Tagegeld für jeden Kalendertag, an dem Sie sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden. Diese Leistung hilft, einen steigenden finanziellen Bedarf bei längeren Krankenhausaufenthalten abzudecken, z.B. für Nebenkosten des Krankenhausaufenthaltes (Telefon, TV etc.).Versicherungssummen: pro Tag. Leistung für die Dauer einer stationären Behandlung – bis zu drei Jahre ab dem Unfalltag.Ab 1. Tag einfach, ab 4. Tag Verdoppelung – im Inland. Verdoppelung bei Unfall Krankenhausaufenthalt im Ausland ab 1. Tag. Krankenhaus-Tagegeld leistet die Hamburg-Mannheimer auch, wenn Sie sich einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation unterziehen, wenn diese Operation üblicherweise stationär durchgeführt würde (keine Wundbehandlung). Es werden drei Tagessätze des versicherten Krankenhaus-Tagegeldes gezahlt. Die Leistungen für ambulante chirurgische Operationen verdoppeln sich, wenn der Unfall und der ambulante chirurgische Eingriff im Ausland stattgefunden haben. Rooming-in: Krankenhaus-Tagegeld gibt es auch für Eltern, deren Kind mit Kaiser-Unfallschutzfamilie oder 2pro Kids versichert ist und das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Muss das Kind nach einem Unfall ins Krankenhaus und wird von einem Elternteil begleitet, so zahlen wir den mit Kaiser-Unfallschutzfamilie versicherten Tagessatz auch für den Elternteil.Kosmetische Operationen Erfordern die Unfallverletzungen nach Abschluss der Heilbehandlung eine kosmetische Operation, dann übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten für Arzthonorare und sonstige Kosten der kosmetischen Operation, sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung in der Klinik. Unter diesen Versicherungsschutz fallen auch Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind. Unser Leistungs-Plus für alle Mehr Leistung ohne einen Cent mehr Beitrag Wir beteiligen unsere Kunden an unserem Gewinn! Bereits ab dem 3. Versicherungsjahr erhöhen wir die Leistung bei Invalidität und Unfall-Rente (ohne Mehrleistung) oder Tod um voraussichtlich 3%. Dieses Leistungs-Plus kann in Abhängigkeit von der zurückgelegten Versicherungsdauer auf bis zu 25% der Versicherungssumme ansteigen. Sehen Sie selbst - Ein unverbindliches Beispiel: Bereits nach 11 Jahren können Sie mit einem voraussichtlich 7,5%igen Leistungs-Plus rechnen. Bei einer Grundversicherungssumme für Invalidität in Höhe von 250.000 EURO wären das zusätzlich 18.750 EURO* bei Vollinvalidität - ohne einen Cent mehr Beitrag! Rooming-in-Leistung Diese Leistungsart ist ein fester Bestandteil des Krankenhaus-Tagegeldes bei der Versicherung von Kindern über die Unfallversicherung Kaiser-Unfallschutz familie oder 2pro Kids. Wenn das versicherte Kind vor Vollendung des 6. Lebensjahres einen Unfall erleidet und eine stationäre Behandlung erforderlich wird, so wird hier i. d. R. ein Elternteil zur Betreuung mit in das Krankenhaus gehen (Rooming-in). In diesem Fall würde aus dem Vertrag nicht nur Krankenhaus-Tagegeld für das versicherte Kind, sondern in gleicher Höhe auch für die Mutter bzw. den Vater gezahlt. Die Leistung erfolgt für die Anzahl von Tagen, die die Mutter bzw. der Vater mit dem Kind als betreuende Person im Krankenhaus verweilt. Die Leistung ist insgesamt auf 100 Tage begrenzt. Sofortleistung bei Schwerverletzung Beim Kaiser-Unfallschutz aktivund der Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung für Erwachsene (2pro) können Sie bis zu 15.000 EURO die Sofortleistung bei Schwerverletzung mit versichern. Die Versicherungssumme wird fällig, wenn unfallbedingt bestimmte Schwerverletzungen auftreten. Dazu gehören u.a.: Querschnittslähmung Amputation mindestens eines Fußes oder einer Hand, Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades, Verbrennungen 3. Grades, Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen Tagegeld Sofern aufgrund eines Unfalls eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, zahlen wir für die Dauer der ärztlichen Behandlung das Tagegeld. Es wird nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft. Die Bemessung des Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung, die Sie ausüben. Diese Leistung hilft, den Einkommensverlust wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls zu mindern. Leistung bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung. Für die versicherten Selbstständigen entweder wahlweise vom 1./ 8./ 15./ 43. Tag bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag oder mit abgekürzter Dauer vom 1. bis zum 28. Tag. Für die mitversicherten Nichtselbstständigen bis zu ein Jahr nach dem Unfalltag mit dem Beginn vom Unfalltag an gerechnet: ab 43. Tag für Lohn- und Gehaltsempfänger ab 15. Tag für Hausfrauen Die Leistungen sind nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Vereinbarte Versicherungssumme: 5–60 EURO pro Tag für den mitversicherten Nichtselbstständigen, 5–100 EURO pro Tag für den versicherten Selbstständigen. Todesfallleistung Sofern ein Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, bei der versicherten Person zum Tode führt, zahlen wir die vereinbarte Todesfallsumme. Eine monatliche Rente erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 50% ein Leben lang. Sie kann dazu beitragen, Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern, Einkommensverluste aufzufangen und vor allem laufende Kosten und Verbindlichkeiten (Miete, Kredite etc.) zu bezahlen. Die Unfall-Rente verdoppelt sich ab 90 % Invalidität. Übergangsleistung Sollten Sie noch sechs Wochen nach einem Unfall arbeitsunfähig sein, endet in der Regel die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Die Übergangsleistung hilft, finanzielle Lücken zu schließen, die beispielsweise durch das geringere „Krankengeld“ der Krankenkassen entstehen. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach 3 Monaten unfallbedingt zu 100% beeinträchtigt, werden 50% der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt. Die verbleibenden 50% gibt es 6 Monate nach dem Unfall, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine Invalidität von mindestens 50% besteht. Sollte 3 Monate nach dem Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nicht zu 100% beeinträchtigt sein, aber nach 6 Monaten unfallbedingt eine Invalidität von mindestens 50% bestehen, wird die gesamte Übergangsleistung 6 Monate nach dem Unfall ausgezahlt. ab 50% Vedoppelung, Verdreifachung ab 75 % und Verfünffachung ab 90 % Invalidität Sofern ein Invaliditätsgrad ab 50% vorliegt, verdoppelt sich beim Kaiser-Unfallschutz aktiv und familie, 2pro Kids und 2pro die Invaliditätsleistung. Liegt ein Invaliditätsgrad ab 75% vor verdreifacht und ab 90 % verfünffacht sich die Invaliditätsleistung sogar für Unfälle bis zum 65. Lebensjahr! Verdreifachung ab 75 % Invalidität Sofern ein Invaliditätsgrad ab 75 % vorliegt, verdreifacht sich bei Kaiser-Unfallschutz vital und 2pro 60+ die fällig werdende Invaliditätsleistung Verdreifachung ab 75 % und Verfünffachung ab 90 % Invalidität Sofern ein Invaliditätsgrad ab 75 % vorliegt, verdreifacht sich bei Unfallyoung, Unfallflex, Unfallcompact, Unfallplus, 2pro Kids, 2pro und 2pro 50+ die Invaliditätsleistung. Liegt ein Invaliditätsgrad ab 90 % vor, verfünffacht sich die Invaliditätsleistung sogar! Bei 2pro 50+ entfällt die Verfünffachung bei Unfällen ab dem 65. Lebensjahr. Verletzungsgeld. Bei Verletzungen nach einem Unfall: Zahlung eines Verletzungsgeldes für bestimmte Verletzungen (z. B. Bänderriss, Schienbeinbruch) in Höhe von bis zu 2.500 EURO. Zuschuss bei Krankenhausaufenthalten (nur für 2pro 60+ und Kaiser-Unfallschutz vital)Für jeden Kalendertag, an dem ein Anspruch auf das Krankenhaus-Tagegeld besteht, zahlen wir einen Betrag entsprechend der jeweils geltenden Selbstbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Dauer der Zahlung richtet sich ebenfalls nach der gesetzlichen Krankenversicherung. Assistance-Leistungen sind eine sinnvolle Ergänzung des Unfallschutzes Die klassische Unfallversicherung sichert primär gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Invalidität ab. Vom Unfall bis zur Feststellung einer "unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit" (Invalidität) und Auszahlung der Leistungen kann aber viel Zeit vergehen. Wer nach einem Unfall aus dem Krankenhaus kommt, benötigt aber oft sofort Hilfe –zur Bewältigung des Alltags, bei der Genesung von den Unfallfolgen. Umso besser, wenn dies professionell gesteuert wird. Beim Kaiser-Unfallschutz mit den Assistance Paketen kommt die Hilfe, wenn der Geschädigte diese braucht. Die Hamburg-Mannheimer bedient sich dazu qualifizierter Dienstleister. Dazu genügt ein Anruf bei der 24-Stunden Service-Hotline. Die Nummer steht auf der Kaiser-Unfallschutz Service-Card, die jeder Versicherte erhält, der mindestens ein Assistance-Paket abgeschlossen hat. In einem Erstgespräch wird der Bedarf geklärt- dann kann die Hilfe auch schon losgehen. Die Akzeptanz für professionelle Hilfe ist hoch und steigend In Zeiten geänderter Familienstrukturen und erhöhter beruflicher Mobilität können Verwandte und Freunde immer seltener einspringen, wenn man wegen eines Unfalls eine Weile ausfällt. Da kommt ein professionelles Dienstleistungsangebot, das sich um die Alltagsbewältigung und die Mobilität des Unfallopfers oder auch eine erforderliche Reha-Therapie kümmert gerade recht. Von der finanziellen Hilfeleistung zur ganzheitlichen Begleitung Mit den Assistance-Paketen im Kaiser Unfallschutz bietet die Hamburg-Mannheimer ihren Kunden einen umfassenden Unfallversicherungsschutz. Zur finanziellen Entschädigung kommen nun praktische und erlebbare Hilfeleistungen und umfassende Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Ziel, den Versicherten das Leben nach einem Unfall so angenehm wie möglich zu machen und eine optimale Heilung von den Unfallfolgen zu erzielen. Informationen zur Reha Hilfe Bessere Heilungsergebnisse durch professionelles Reha-Management Bei der gesundheitlichen Rehabilitation nach einem Unfall stellen sich Erfolge oft nur mühsam und in kleinen Schritten ein. Ist der Patient dabei auf sich alleine gestellt, sind diese kleinen Fortschritte für ihn oft nicht erkennbar. Denn oft ist man nach einem schweren Unfall traumatisiert und muss sich erst mit den Folgen der Verletzung abfinden. Die Motivation zur Rehabilitation kann verloren gehen, sogar Mutlosigkeit und Depressionen können sich einstellen. Die Folge: Die Rehabilitationstherapie wird abgebrochen oder nicht mit der notwendigen Konsequenz durchgeführt. Die Chance auf eine möglichst vollständige Heilung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und Lebensqualität wird nicht genutzt. Durch gezielte Rehabilitation lässt sich die Heilung von Unfallverletzungen wesentlich verbessern. Mit einem kompetenten Reha-Management, wie es der Kaiser-Unfallschutz im Assistance-Paket Reha Hilfe vorsieht, erhält der Patient die notwendige Begleitung und Motivation. Durch die professionelle Betreuung wird die Rehabilitation vollständiger und zielgerichteter durchgeführt, die Geschädigten erhalten mehr Lebensqualität und Leistungsfähigkeit zurück. Professionelle und zielgerichtete Rehabilitation Bei bestimmten schweren Unfallfolgen erstellt der Reha-Manager mit dem Verletzten eine Situationsanalyse. Daraus abgeleitet wird ein therapeutisches Reha-Konzept. So werden schon einmal die Ziele der Rehabilitationsmaßnahme definiert und der Weg dahin abgesteckt. Der Reha-Manager plant darin alle ambulanten und stationären Maßnahmen. Während der Durchführung der Therapie koordiniert er die verschiedenen Leistungserbringer und bespricht regelmäßig den Fortschritt. Die Kosten für die erforderlichen Reha-Maßnahmen werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme von der Hamburg-Mannheimer übernommen. Hilfe zur SelbsthilfeIn weniger schweren Fällen wird dem Verletzten ein persönlicher Reha-Trainer zur Seite gestellt und die Kosten für ein zertifiziertes Fitnessstudio für ein Jahr übernommen. So kann der Betroffene im Rahmen seiner Möglichkeiten durch eigenen Einsatz die Rehabilitation beschleunigen und die Heilung verbessern.Reha-Leistungen aus dem Assistance-Paket Reha Hilfe Das hat viel Überzeugungskraft – denn nichts wird von einem Freiberufler oder Selbstständigen schlimmer empfunden als der Ausfall der eigenen Leistungsfähigkeit. Das Assistance-Paket RehaHilfe unterstützt mit umfangreichen Fitness- und Reha-Maßnahmen die rasche Genesung nach einem Unfall und sorgt so für die schnellstmögliche Rückkehr in den Betrieb bzw. in die Firma – denn eine Verletzungspause kann auch den Verlust von wichtigen Aufträgen bedeuten. Um optimale Hilfe zu bieten, wurden spezielle Kooperationen mit qualifizierten Dienstleistern, z. B. Fitness First und den Unfallkliniken der gewerblichen Berufsgenossenschaften, eingegangen. Das ist gerade bei Selbstständigen wichtig, denn die haben sich häufig mit dem Beginn der Selbstständigkeit aus dem gesetzlichen Versorgungssystem verabschiedet. Selbstständige und Unternehmer wollen vor allem eines: selbstständig bleiben! Fitnessmaßnahmen Nicht jeder Unfall führt gleich zu einer Invalidität, doch auch schon ein kleiner Unfall kann zu körperlichen Leistungsbeeinträchtigungen führen. Damit Ihre Kunden nach einem Unfall schnell wieder auf die Beine kommen, bieten wir bei bestimmten Verletzungen ein attraktives Fitnessangebot. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine der nachstehenden unfallbedingten Verletzungen: Hand- oder Armbruch (nicht nur Finger), Fuß- oder Beinbruch (nicht nur Zehen), Schlüsselbeinbruch, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk oder ein unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen Die Inanspruchnahme der Leistungen ist innerhalb von 15 Monaten ab dem Unfalltag geltend zu machen. Die Fitnessmaßnahmen müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall beginnen und werden ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Es werden Leistungen bis zu einer Summe von 2.500 EURO erbracht. Die Leistungen werden ausschließlich über einen von uns beauftragten Assisteur / Dienstleister erbracht. Hierzu zählen: Erstgespräch Individuelle Bedarfsanalyse der erforderlichen Leistungen. Kompetente Information über die Art und Durchführung der Fitnessmaßnahmen. Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen Vermittlung und Kostenübernahme für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen wie z.B. Physiotherapie und Ergotherapie in den von Krankenkassen anerkannten Einrichtungen. Persönlicher Reha-Trainer Vermittlung eines persönlichen Reha-Trainers (diplomiert) sowie Kostenübernahme für die Planung, Durchführung und Betreuung der Maßnahmen. Die Maßnahmen können zu Hause, im Fitness-Club, in der Praxis /dem Studio des Trainers oder in einer ambulanten oder stationären Reha-Einrichtung erbracht werden. Mitgliedschaft in einem Fitness-Club Vermittlung einer Mitgliedschaft in einem zertifizierten Fitness-Club, z. B. Fitness First, und Kostenübernahme für max. 12 Monatsbeiträge und Anmeldegebühr bzw. Kostenerstattung der Mitgliedsbeiträge für max. 12 Monate für eine vor dem Unfall bestehende Mitgliedschaft in einem zertifizierten Fitness-Club. Reha-Manager und ambulante/stationäre Reha-Maßnahmen Bei schweren Unfallverletzungen, die intensivere Reha-Maßnahmen erforderlich machen, sorgt der Kaiser-Unfallschutz profi zusätzlich zu den Fitnessmaßnahmen für eine optimale Unterstützung durch Spezialisten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 28 Tagen oder eine voraussichtliche Invalidität von mindestens 40%.Die Inanspruchnahme der Leistungen ist innerhalb von 15 Monaten ab dem Unfalltag geltend zu machen. Die Maßnahmen müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall beginnen und werden ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Es werden Leistungen für ein umfassendes Reha-Management erbracht: bis zu 2.500 EURO für den Nichtselbstständigen bis zu 5.000 EURO für den Selbstständigen Ambulante/stationäre Reha-Maßnahmen, z.B. in den Unfallkliniken der gewerblichen Berufsgenossenschaften: bis zu 10.000 EURO Außerdem stehen bis zu 10.000 EURO für die Anpassung, ggf. den Ersatz des Firmen-Kfz oder erforderliche Umbaumaßnahmen im Büro bzw. Betrieb zur Verfügung. Die Leistungen werden ausschließlich über einen von uns beauftragten Assisteur/ Dienstleister erbracht. Hierzu zählen: Erstgespräch individuelle Bedarfsanalyse der erforderlichen Leistungen Kompetente Information über die Art und Durchführung der Dienste Individuelle Betreuung durch umfassendes Reha-Management Vermittlung und Beauftragung eines Reha-Managers, der die Rehabilitation der versicherten Person unterstützt und den Prozess begleitet, inklusive der Kostenübernahme. Die Leistungen des Reha-Managers umfassen: Ein persönliches Gespräch mit der versicherten Person zur Situationsanalyse (u.a. körperliches, soziales und psychisches Befinden, Lebensqualität, Wohnverhältnisse) und Fähigkeitsanalyse (Funktionsdefizite, Leistungsprofil). Information über medizinische und psychologische Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Nennung möglicher Leistungserbringer, z.B. Ärzte, Therapeuten, Spezialkliniken, Pflege- sowie Reha-Einrichtungen, Information über Hilfsmittel und Vermittlung derselben. Erstellung eines individuellen Rehabilitationskonzeptes sowie telefonische und persönliche Betreuung bei der Durchführung. Beratung zur Verwendung der möglichen Invaliditätsleistung. Unterstützung bei der Rückkehr in den eigenen Betrieb, z. B. bei der Organisation von speziellen Kommunikationsmitteln, Beauftragung einer Unternehmensberatung für eventuell erforderliche Umstrukturierungsmaßnahmen oder auch bei der beruflichen Neuorientierung vom Selbstständigen zum Angestellten. Beratung für einen erforderlichen Umbau der Betriebsräume und des Firmen-Kfz. Beratung und Kostenübernahme für barrierefreie Arbeitsumgebung Der versicherte Selbstständige wird zusätzlich beraten zur beruflichen Reintegration, zur Anpassung der Firmen-Kfz und zur Anpassung von Arbeitsräumen und -mitteln. Außerdem werden die Kosten für die Anpassung/den Ersatz des Firmen-Kfz, Umbau oder Umzug von Arbeitsräumen und -mitteln bis zu 10.000 EURO übernommen. Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen Vermittlung und Beauftragung der medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen inklusive der Kostenübernahme bis 10.000 EURO. Kosten für medizinische Hilfsmittel werden nicht übernommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist eine der nachstehenden unfallbedingten Verletzungen: Hand- oder Armbruch, Fuß- oder Beinbruch, Schlüsselbeinbruch, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk oder ein unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen. Die Leistungen sind innerhalb von 15 Monaten ab dem Unfalltag geltend zu machen. Die Fitnessmaßnahmen müssen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall beginnen und werden ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Es werden Leistungen bis zu einer Summe von 2.500 EURO erbracht. Reha-Maßnahmen aus dem Assistance-Paket Reha Hilfe Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist ein unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mind. 28 Tagen oder eine voraussichtliche Invalidität von mind. 40%. Die Reha-Maßnahmen müssen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall beginnen und werden ausschließlich in Deutschland über einen von uns beauftragten Assisteur / Dienstleister erbracht. Es werden Leistungen des Reha-Managers bis zu einer Summe von 2.500 EURO (5.000 EURO im Kaiser-Unfallschutz profi für versicherte Selbstständige) übernommen. Für ambulante / stationäre Reha-Maßnahmen werden Leistungen bis 10.000 EURO erbracht. Beim Kaiser-Unfallschutz profi stehen außerdem 10.000 EURO für den Umbau von Firmen-Kfz, Geschäfts- und Betriebsräumen sowie Arbeitsmitteln zur Verfügung. Informationen zur Aktiv Hilfe Unfall-Mobilitäts-Service: Damit man im Geschäft bleibt. Termine, Besprechungen und zahlreiche organisatorische Fragen bestimmen den Alltag eines Selbstständigen. Diese Dinge bleiben auch im Kalender stehen, wenn ein Unfall die Situation schlagartig verändert hat. Damit unsere Kunden trotzdem – sprichwörtlich – im Geschäft bleiben, bieten wir ihnen die praktischen Fahrdienste des Assistance-Pakets AktivHilfe.Die Leistungsdauer beträgt bis zu drei Monate ab dem Unfalltag. Es werden Leistungen bis zu einer Summe von insgesamt 2.500 EURO erbracht. Exklusiv im Kaiser-Unfallschutz profi werden für den Selbstständigen zusätzlich bis zu 2.500 EURO für den Fahrdienst von Mitarbeitern zum Aufenthaltsort des verunfallten Chefs, z. B. zu dessen ständigem Wohnsitz, ins Krankenhaus oder zur Reha- Klinik, organisiert und bezahlt. Der Unfall-Mobilitäts-Service wird ausschließlich in Deutschland durchgeführt.Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine der nachstehenden unfallbedingten Verletzungen: Splitter- /Schnittverletzungen im Auge, Hand- oder Armbruch (nicht nur Finger), Fuß- oder Beinbruch (nicht nur Zehen), Schlüsselbeinbruch, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk oder ein unfallbedingter vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen Der Unfall-Mobilitäts-Service umfasst im Bedarfsfall die folgenden Leistungen, die von unserem Assisteur/Dienstleister erbracht werden: Fahrten des Selbstständigen in den Betrieb / die Firma Fahrten von zu Hause bis zur Firma / zum Betrieb und zurück Fahrten von Mitarbeitern zum Selbstständigen* Organisation und Durchführung von Mitarbeiterfahrten für geschäftliche Besprechungen zum Aufenthaltsort des Selbstständigen. Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten Werden ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt, wird die versicherte Person dorthin und wieder nach Hause gebracht. Fahrt nach Krankenhausentlassung oder ambulanter Erstbehandlung Nach einer stationären oder ambulanten Erstbehandlung wird die versicherte Person nach Hause gebracht. Fahrdienst zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme, ambulanten Weiterbehandlung ist eine der genannten Therapiemaßnahmen nötig, so wird der Transport der versicherten Person zu diesen Sitzungen / Aufenthalten bzw. von dort zurück nach Hause durchgeführt. Hin- und Rückfahrt zum Kur-, Reha- oder Sanatoriumsaufenthalt Der Transport zu diesen Aufenthalten bzw. von dort zurück nach Hause wird einmalig durchgeführt. Fahrten zu vorher geplanten Veranstaltungen Der Unfall-Mobilitäts-Service bringt die versicherte Person zu geplanten gesellschaftlichen oder familiären Veranstaltungen. Wurden diese Fahrten oder Reisen nachvollziehbar vor Eintritt des Unfalls gebucht bzw. geplant, gilt dieser Fahrdienst anlässlich von: Familienfeiern und Jubiläen Kulturveranstaltungen Sportveranstaltungen Gesetzlichen Feiertagen Fahrten für Kinder Leben im Haushalt Kinder unter 18 Jahren, so kann der Unfall-Mobilitäts-Service auch für diese Kinder der verunfallten versicherten Person in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören Fahrdienste zu Kindergarten oder Kindertagesstätte, zur Tagesmutter, zur Schule, zu entgeltlichen Kursen und Unterrichtsstunden, zu Arztterminen und ärztlich verordneten Anwendungen. Zubringerdienst für bereits geplante Urlaubsfahrten Wurde der Urlaub vor Eintritt des Unfalls gebucht, wird die versicherte Person einmalig zum örtlichen Bahnhof, Flughafen, Hafen oder Busbahnhof und von dort zurück nach Hause gebracht. Praktische Hilfeleistungen. Assistance-Paket Aktiv Hilfe bietet außerdem mit umfangreichen Hilfeleistungen rundum notwendige Versorgung, wenn man nach einem Unfall vorübergehend hilfebedürftig ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung und die Vorlage eines Attests, das die Hilfebedürftigkeit der versicherten Person darlegt. Je nach Art und Umfang der Hilfebedürftigkeit der versicherten Person wird der individuelle Bedarf an Hilfeleistungen ermittelt und erbracht. Die Leistungsdauer beträgt bis zu drei Monate ab dem Unfalltag. Die Hilfeleistungen werden ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Folgende Hilfeleistungen werden im Bedarfsfall ausschließlich über einen von uns beauftragten Assisteur /Dienstleister erbracht: >Erstgespräch individuelle Bedarfsanalyse der erforderlichen Hilfeleistungen. Kompetente Information über die Art und Durchführung. Menüservice Täglich wird ein warmes Mittagsmenü direkt ins Haus geliefert. Diät- oder Schonkost ist selbstverständlich möglich. Der Menüservice wird auch für Ehe- oder Lebenspartner sowie Verwandte 1. Grades (Eltern / Kinder) erbracht, sofern diese im gleichen Haushalt mit der versicherten Person leben und bis zum Unfall von dieser versorgt wurden. Einkäufe und Besorgungen Zweimal pro Woche für jeweils bis zu 2 Stunden Durchführung von notwendigen Besorgungen und Einkäufen des täglichen Bedarfs. Die Kosten für Lebensmittel, Medikamente usw. werden nicht übernommen. Reinigung der Wohnung Einmal in der Woche und bis zu 4 Stunden Reinigung der Wohnung. Gereinigt werden z. B. Wohnraum, Bad, Küche usw. – vorausgesetzt, die Wohnung war vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand. Versorgung der Wäsche Einmal in der Woche kümmert sich jemand bis zu 5 Stunden um die Wäsche der versicherten Person. Dazu gehören z. B. Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen sowie die Schuhpflege. Begleitung bei Arzt- und Behördengängen Bis zu zweimal pro Woche wird die versicherte Person zu notwendigen Arzt-, Therapie- oder Behördenterminen gebracht und begleitet. Begleitung in einem Umkreis von 25 km. Installation eines Hausnotrufs Installation einer Hausnotrufanlage in der Wohnung (soweit technisch realisierbar).24-stündige Erreichbarkeit der Rufzentrale (mit Gesprächskontakt) bietet umgehend Hilfe. Vermittlung einer Tierbetreuung Einmalig wird die Betreuung von Haustieren vermittelt. Die Kosten für Tiertransporte und Betreuung selbst sind nicht versichert Gebietsvertretung Jens Peschke Das ist zum einen die Gebietsvertretung Jens Peschke und sein bewährtes Team, welches seit vielen Jahren für Ihre Kunden individuelle Konzepte und Lösungen erarbeitet und umsetzt, und Sie zuverlässig betreut. Oft fahren wir hier ein 24 Stunden Rennen. Und zum anderen die starke Versicherung im Hintergrund: Die Hamburg-Mannheimer Versicherung. Unternehmen Hamburg-Mannheimer Versicherung Die Hamburg-Mannheimer Versicherung ist die zweitgrößte Lebens- und Unfallversicherung Deutschlands. Seit mehr als 100 Jahren bietet sie Versicherungsschutz für inzwischen weit über 6 Millionen Kunden. Heute ist die Hamburg-Mannheimer ein modernes Unternehmen, das Ihren Kunden nicht nur in Fragen der Vorsorge, sondern auch in der Vermögensbildung kompetent zur Seite steht. Qualitativ hochwertige Produkte, kompetente Betreuung, intensiver Service und nicht zuletzt das Engagement der Mitarbeiter und Vermittler zeichnen sie aus. Als Lebensversicherer kann sich die Hamburg-Mannheimer zudem zugute halten, dass sie mehr hält als sie verspricht. Gründe dafür: Besonders rentable Kapitalanlagen, rationelle Verwaltung und vorsichtige Risikokalkulation. Neben der Lebens- und Rentenversicherung umfasst das Leistungsspektrum Unfall-, Sach-, Rechtsschutzversicherung sowie Fondsanlagen. Unser gesamtes Produktsortiment finden Sie hier: Zielgruppenorientiert im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungsunternehmen auf dem Markt ist die Hamburg-Mannheimer zielgruppenorientiert tätig: Für spezielle Personen- und Berufsgruppen wie Junge Menschen, Familien, Leute ab 50, Beamte / Öffentlicher Dienst, Verkammerte Berufe, Vereine / Verbände gibt es spezielle Produkte sowie Versicherungs-Experten, die die jeweilige Versorgungssituation genau kennen und die Sprache ihrer Zielgruppe sprechen. Sprechen Sie mit uns. Wir sind immer für Sie da. Dass sich schlechte Nachrichten oft besser verkaufen als gute, mag der Grund sein, warum selbst Wirtschaftsjournalisten manchmal überzogen oder schlicht falsch informieren. Zuletzt war das auch bei der Berichterstattung über die Lebensversicherungs-Branche und ihre Produkte so. Fest steht: Die Lebensversicherung ist eine besonders zukunftssichere Anlage. Und die Hamburg-Mannheimer ist und bleibt der starke Partner für Sie und Ihre Kunden! Zahlen, Fakten und Bewertungen belegen das eindeutig. Also: Lassen Sie sich von fragwürdigen Presse-Berichten nicht verunsichern Besonders stark und sicher Das Geld der Lebensversicherungs-Kunden wurde nicht nur erhalten. Es wurde mit mindestens sechs Prozent verzinst. Denn die Hamburg-Mannheimer gehört zu den besonders starken und sicheren Unternehmen auf dem Markt. Sie verfügt über eine gute Eigenkapitalausstattung – ein wichtiger "Puffer", der hilft, wirtschaftliche Schwankungen auszugleichen. Die Hamburg-Mannheimer erfüllt die Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden. Nicht nur gestern und heute, sondern auch morgen. Das machen beispielsweise die von ihr bestandenen "Stresstests" der Bundesanstalt für das Finanzdienstleistungsgewerbe (BaFin) deutlich. Denn dort wird geprüft, ob ein Unternehmen auch bei einer weiteren Verschlechterung der Kapitalmarktes noch in der Lage wäre, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Top-Bewertungen für die Hamburg-Mannheimer Unabhängige Experten internationaler Rating-Agenturen prüfen die Versicherungsunternehmen in Deutschland regelmäßig auf Herz und Nieren. Die Hamburg-Mannheimer hat bei diesen Tests – bis zum heutigen Tag - sehr gute Noten in punkto Sicherheit und Finanzkraft erhalten. Die Aussagen reichen von "sehr gut" über "ein finanziell sicheres Unternehmen" bis zu "exzellente finanzielle Sicherheit". Deshalb: "Führend in Vorsorge und Vermögensbildung" – daran hat sich die Hamburg-Mannheimer in der Vergangenheit orientiert und das wird auch in Zukunft so sein. Für eine gesicherte Zukunft Ihrer Kunden. |